Gemeinsam für einen sicheren Kanton Zürich
Die Interessengemeinschaft der kommunalen Polizeivorstände des Kantons Zürich (IGPV) ist eine Zweckgemeinschaft von Zürcher Polizeivorsteherinnen und Polizeivorstehern, die sich für eine vernünftige und zukunftsträchtige Revision des Polizeiorganisationsgesetzes einsetzen.
Die in der IGPV zsammengeschlossenen Polizeivorstände vertreten die Sicherheitsinteressen zahlreicher Gemeinden im Kanton Zürich. Mitglieder der IGPV sind auch die beiden städtischen Zentren Winterthur und Zürich. Gesamthaft vertreten die in der IGPV zusammengeschlossenen Polizeiverantwortlichen die Sicherheitsinteressen von mehr als der Hälfte der Kantonsbevölkerung.
Das kantonale Polizeiorganisationsgesetz
Die IGPV verfolgt das Ziel, im Zusammenwirken mit dem Kanton eine Polizeiorganisation zu verwirklichen, die den individuellen Bedürfnissen der Städte und Gemeinden gebührend Rechnung trägt. Eine Polizeiorganisation also, die zur Verbesserung der objektiven und subjektiven Sicherheit auf dem ganzen Kantonsgebiet beiträgt, indem die Stellung der Polizeikräfte vor Ort – also die Gemeinde- und Stadtpolizeien – gestärkt werden.
10 Forderungen für einen sicheren Kanton Zürich
Die IGPV hat im Hinblick auf den Erlass des kantonalen Polizeiorganisationsgesetzes ihre Anliegen in Form von 10 konzeptionellen Leitsätzen, bzw. Forderungen zusammengefasst, mit denen sie ihre Vorstellungen für eine zukunftsträchtige Polizeiorganisation in die laufenden Gesetzgebungsarbeiten einbringen will.

Aktuell:
Stellungnahme der IGPV zum Entwurf für den Neuerlass eines Polizeigesetzes